Saturday, 14. February 2026
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Die Kreuzung am Gasthaus an der Ecke Kapuzinerstraße/Mühltalstraße wurde zum Schauplatz eines nächtlichen Polizeidramas. (Foto: mediendenk)
Verfolgungsfahrt

Polizeieinsatz in Passau: Drei Schüsse, ein Jugendlicher, viele offene Fragen

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War der Einsatz einer Schusswaffe angemessen? Drei Schüsse aus der Dienstwaffe eines Beamten der Bundespolizei fielen am Ende einer Verfolgungsfahrt. 

Wäre die Nacht anders verlaufen, läge heute womöglich ein 17-jähriger Passauer mit Schussverletzungen im Krankenhaus – oder Schlimmeres.

Die Redaktion wertet derzeit ein Video aus, auf dem die Schussgeräusche zu hören sind.

Auf Nachfrage dieser Redaktion, ob ein Beamter der Bundespolizei oder der Landespolizei von der Schusswaffe Gebrauch machte, wie viele Schüsse abgegeben wurden und wo die Projektile einschlugen, hält sich heute vormittag ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Straubing bedeckt. All dies sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen, heißt es. Man kenne den beteiligten Beamten, äußere sich dazu jedoch nicht weiter.

Ob es verhältnismäßig war, dreimal zu schießen, als der Flüchtende aus dem Fahrzeug stieg und offenbar versuchte, zu Fuß zu entkommen, wird die Staatsanwaltschaft zu prüfen haben.

Nach bisherigem Kenntnisstand gab es keine Hinweise darauf, dass von dem jungen Mann eine besondere Gefahr ausging. Es lag kein vorausgegangenes Gewalt- oder Eigentumsdelikt vor, keine Erkenntnisse über eine Bewaffnung, keinen Raubüberfall, keine akute Bedrohungslage. Was wir von einem Pressesprecher aus der Nacht wissen: "Er hat bei der Polizeikontrolle sein Fahrzeug verriegelt und ist losgefahren".

In einem Schlusssatz der PNP  heißt es: "Im Anschluss, so das Polizeipräsidium Niederbayern, wurde der Minderjährige wieder in die Obhut von Angehörigen übergeben."
Das legt vielmehr nahe, dass es sich um einen bislang unauffälligen Jugendlichen handelt – und dass sein Handeln eher aus Überforderung und Übereifer entstand als aus krimineller Absicht.

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Letzte Aufgabe: Gegen 2.30 Uhr vermessen Kriminalbeamtinnen die Unfallstelle. Die Hauswand des denkmalgeschützten Gebäudes wurde beschädigt. (Foto: mediendenk)
Ein Augenzeuge, der an einem Fenster von ehemaligen Gasthaus "Innbräu" stand, schildert zudem, dass der silbergraue Audi während der Fahrt in der Kapuzinerstraße stadtauswärts nicht mit extrem hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei. In der Tempo-30-Zone seien es schätzungsweise 50 bis 60 Kilometer pro Stunde gewesen, der Audi voraus, drei Streifenwagen mit Blaulicht dahinter. Eine weiträumige Flucht bis nach Bayerisch Haibach mit anschließendem Wenden erscheint nach seinen Schilderungen unwahrscheinlich. Sie seien nach weniger als eine Minute, er schätzt 40 Sekunden, zurückgekommen.

Zu diesem Zeitpunkt hatte sich ein Streifenwagen der Landespolizei bereits quer über die Fahrbahn gestellt postiert, um die Durchfahrt zu verhindern. Der Audi-Fahrer wich auf die Gegenfahrbahn aus, in die Parkbucht vor dem ehemaligen Gasthaus "Zur Schnecke", heute "Café bunter Hund". Dort wurde sein Fahrzeug von einem Streifenwagen der Bundespolizei am rechten Kotflügel gerammt und zwischen Hausmauer und Front des Polizeiwagens eingekeilt. Weitere Streifenwagen treffen aus beiden Richtungen ein.

Der offizielle Polizeibericht und seine Weiterverarbeitung in der PNP weisen dabei erhebliche Unschärfen auf.

Der Schusswaffengebrauch

Im offiziellen Polizeibericht heißt es wörtlich: „Ein Beamter gab nach derzeitigem Kenntnisstand mindestens einen Schuss aus der Dienstwaffe in Richtung des flüchtenden Fahrzeugs ab“. Dies übernimmt die PNP zitatgenau. Diese Formulierung ist in mehrfacher Hinsicht problematisch:

– Zum Zeitpunkt der Schussabgabe war der Audi kein flüchtendes Fahrzeug mehr, sondern stand bereits bewegungsunfähig eingekeilt.
– Nach Erkenntnissen dieser Redaktion schlugen keine Projektile in der Umgebung ein.
– Mindestens eine Kugel traf die Windschutzscheibe des Audi im Bereich des Lenkrades.
– Der schießende Beamte gehörte nach Information dieser Redaktion zur Bundespolizei

Kollision: Polizeibericht und Fehlübersetzung

Der erste Polizeibericht formulierte: „Hierbei kollidierte der 17-jährige Deutsche mit einem Einsatzfahrzeug...“ Diese Formulierung wurde in der PNP unter anderem wie folgt wiedergegeben: „Dabei habe der 17-jährige Fahrer ein Einsatzfahrzeug gerammt....“ Diese Darstellung ist nicht korrekt. Laut Augenschein rammte nicht der Jugendliche ein Einsatzfahrzeug, sondern ein Einsatzfahrzeug der Bundespolizei rammte den Audi, um ihn zu stoppen.

Der Polizeibericht bleibt bei den entscheidenden Punkten vage: Wie viele Schüsse wurden abgegeben? Warum wurde geschossen, obwohl das Fahrzeug bereits gestoppt war? Welche konkrete Gefährdungslage lag vor? Diese Fragen werden nun Gegenstand der Ermittlungen sein. Die Kriminalpolizei hat den Fall übernommen.

Die Gespräche der Einsatzkräfte am Einsatzort vermitteln den Eindruck, dass die Dynamik der Situation – und möglicherweise auch der Einsatz von Schusswaffen – zusätzlich angeheizt worden ist durch die Feststellung, dass der Fluchtwagen keine Zulassung hat, ein Kennzeichen ohne Stempel trägt.

Was genau in den entscheidenden Sekunden geschah, kann bislang nur der 17-Jährige selbst schildern – der offenbar unterschätzte, welche Eskalation eine Flucht vor der Polizei auslösen kann. Naheliegende Spekulationen wie Alkohol, Drogen, fehlender Führerschein oder ein gestohlenes Fahrzeug liefern für sich genommen keinen Hinweis auf eine schwerkriminelle Gefährdungslage. Er blieb unverletzt.

Die zentrale Frage bleibt: War der Einsatz der Schusswaffe erforderlich – oder eine Überreaktion? 

Was wir wissen:

  • Der Fahrer ist 17 Jahre alt, Deutscher, wohnhaft in Passau. Er hat keine Fahrerlaubnis.
  • Er entzog sich gegen 23:15 Uhr in der Regensburger Straße, Höhe Shell-Tankstelle, einer Verkehrskontrolle. Beamten der Passauer Polizeiinspektion war offenbar aufgefallen, dass die Autokennzeichen des silberfarbenen Audi keine Zulassungsstempel trugen.
  • Es kam zu einer Großfahndung mit Verfolgungsfahrt, an der sich mindestens sechs Streifen- und drei Zivilfahrzeugen von Landes- und Bundespolizei beteiligten. 
  • Der Audi wurde an der Kreuzung Kapuzinerstraße/ Mühltalstraße gestoppt. 
  • Drei Schüsse fielen um 23.26 Uhr, als der Fluchtwagen bereits an der Hausmauer eingeklemmt stand und die ersten Polizeikräfte das Fahrzeug verlassen hatten.

Die Redaktion wertet derzeit ein Video aus, auf dem Knallgeräusche zu hören sind. Reporter Denk war durch Blaulichtflackern und Sirenen wach geworden und filmte aus einem Fenster, das Luftlinie sich 80 Meter entfernt von dem Geschehen befindet.

Die Polizei hat ihren Pressebericht kurz und knapp um 1 Uhr früh ausgesteuert, der in allen Punkten dem vom Reporter verfassten Online-Bericht entspricht. Die PNP hat diese Darstellungen übernommen, mit den Unschärfen des ersten Poliziberichts.

Heute mittag trug die Pressestelle des Polizeipräsidiums Straubing nach: Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion haben die Ermittlungen zum Schusswaffeneinsatzes übernommen. Gegen den 17-Jährigen wird unter anderem "wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" ermittelt. Verkehrsteilnehmer, die durch den Audi-Fahrer gefährdet wurden, oder die Schussabgabe beobachtet haben, sollen sich melden. "Die Untersuchungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs hat die Kriminalpolizeiinspektion Passau unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Passau übernommen."

Transparenzhinweis: Die Kripo hat heute das Bürgerblick-Video als Beweismaterial angefordert. 

hud