Thursday, 13. August 2026
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Grundwassernotstand: Privates Plantschen eingeschränkt. (Foto: Mediendenk)
Erderwärmung

Wassermangel: Landkreis Passau verbietet Gießen und Poolfüllung

Die anhaltende Trockenheit hat jetzt Folgen für alle Haushalte im Landkreis Passau: Wasser aus der Leitung oder aus Brunnen darf für zahlreiche Zwecke nicht mehr verwendet werden.

Untersagt sind unter anderem das Befüllen und Betreiben privater Pools, das Bewässern von Rasenflächen sowie von Gehölzen, Hecken und Stauden. Gemüse- und andere Beete in privaten Gärten dürfen nur noch zwischen 19 und 9 Uhr gegossen werden. Auch Golf- und Sportplätze dürfen nicht mehr bewässert werden.

Autos dürfen außerhalb gewerblicher Waschanlagen nicht mehr gewaschen werden. Ebenso verboten ist es Privatleuten, Terrassen, Dächer, Straßen, Höfe und Wege mit Wasser abzuspritzen. Auch Baustellen dürfen zur Staubbindung grundsätzlich nicht mehr bewässert werden, sofern dies nicht vorgeschrieben ist.

Nicht betroffen ist gesammeltes Regenwasser, etwa aus Zisternen. Auch die meisten landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und gewerblichen Grundwasserentnahmen mit bestehender Erlaubnis bleiben zulässig.

Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf sieht wegen des extremen Niedrigwassers kurzfristigen Handlungsbedarf. Ohne Einschränkungen könnten die Grundwasservorkommen im gesamten Landkreis dauerhaft Schaden nehmen.

Bereits vergangene Woche hatte das Landratsamt die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen verboten. Das neue Verbot gilt zunächst bis 15. September. Sollte sich die Lage nicht bessern, kann es verlängert werden.