Wednesday, 24. June 2026
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Stadtrat Holm Putzke ging presserechtlich gegen den Bürgerblick vor – wegen einer Instagram-Meldung, in der ein Ausschnitt seines Facebook-Auftritts verwendet wurde. Das Porträt im feinen Zwirn ließ er im renommierten Studio Weichselbauer anfertigen. (Bil
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Juristischer Gegenschlag

Wie Stadtrat Holm Putzke eine Instagram-Meldung nutzte, um die Redaktion mit einer sogenannten SLAPP-Klage finanziell zu treffen.

Die Klage von Holm Putzke richtete sich nicht gegen die Titelgeschichte „Der Zündler und der Aussteiger“ vom vergangenen November, die ihm in manchem Punkt vermutlich missfallen haben dürfte. Juristisch angreifbar war der Artikel nicht. Stattdessen reagierte der Passauer Stadtrat auf eine spätere Instagram-Meldung – mit einem anwaltlichen Angriff und einem gerichtlichen Antrag. Der Streitwert: 15.000 Euro.

SLAPP steht für „Strategic Lawsuit Against Public Participation“, auf Deutsch: strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Gemeint ist eine besondere Form der Klage, die nicht auf juristischen Erfolg zielt, sondern auf Einschüchterung. Betroffen sind meist Journalistinnen, gemeinnützige Organisationen oder Einzelpersonen, die Kritik äußern oder Missstände öffentlich machen.

Das Ziel: Die Kritiker sollen durch hohe Prozesskosten, lange Verfahren und psychischen Druck zum Schweigen gebracht werden. Es geht nicht darum, ein berechtigtes Anliegen durchzusetzen – sondern um Abschreckung und Selbstzensur. Man spricht deshalb auch von einer Einschüchterungsklage.

Die Instagram-Meldung, gegen die sich die Klage richtet, bestand im Kern aus einem offiziellen Porträtfoto von Putzke – einem Bild, das er selbst auf Facebook veröffentlicht hat. Unsere Redaktion hatte es im Rahmen einer 24-Stunden-Meldung verwendet, mit klarer Quellenangabe („Facebook“) und Nennung des Fotografen (Fotostudio Weichselbaumer).

Fotos, mit denen sich Politiker im Netz präsentieren, spiegeln das Bild, das sie von sich zeigen wollen. Es ist kein Fall bekannt, in dem ein Amts- oder Mandatsträger die Veröffentlichung eines solchen Bildes zum Gegenstand einer Klage gemacht hätte. Doch Putzke wählte diese Stoßrichtung: Er erklärte – eine eidesstattliche Versicherung beigelegt –, alleiniger Rechteinhaber zu sein und eine Veröffentlichung durch den Bürgerblick nicht erlaubt zu haben.

Was der Öffentlichkeit verborgen blieb: Der Instagram-Post war unsere Reaktion auf einen vorhergehenden Konflikt. Putzke hatte – wie mehrfach in der Vergangenheit – öffentlich gegen den Bürgerblick Stimmung gemacht. Anlass war, wie uns später bekannt wurde, eine unbeantwortete E-Mail an die Redaktion. Er fühlte sich vermutlich übergangen, nicht ernst genommen.

Was Putzke nicht wusste: Die Redaktion arbeitet mit mehreren Dutzend funktionsbezogener Postfächer – von A wie „Abo“ über J für „Justiz“ bis W wie „Wirtschaft“. Auch externe Autorinnen und Autoren haben eigene Adressen. Seine E-Mail war möglicherweise im falschen Fach untergegangen oder im Spam-Ordner gelandet. Praktikantinnen und Praktikanten lernen bei uns früh: Wichtige Anliegen bitte stets telefonisch absichern – E-Mails sind flüchtig.

Eigenes E-Mail-Postfach

Die Botschaft unseres Instagram-Posts lautete daher: Wichtige Persönlichkeiten erhalten bei Bürgerblick ein eigenes Postfach – auch Holm Putzke. Damit keine Nachricht mehr verloren geht. Wie Putzke reagierte?

Im Dezember 2024 schickte sein Berliner Anwalt ein neunseitiges Abmahnschreiben an die Redaktion. Darin forderte er, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen – verbunden mit der Drohung gerichtlicher Schritte. Der Anwalt warf dem Bürgerblick unter anderem vor, eine Art „anonymen Briefkasten zur Denunziation“ geschaffen zu haben. Die Veröffentlichung erinnere an Methoden aus DDR-Zeiten oder vor 1945. Die Quellenangabe sei falsch, das Bild sei „gestohlen“ worden. Die Redaktion wies die Vorwürfe zurück.

Im Januar 2025 folgte der gerichtliche Schritt: Putzkes Anwalt stellte beim Landgericht Passau einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Ziel war es, dem Bürgerblick die weitere Verbreitung des – seit Monaten nicht mehr vorhandenen – Beitrags zu untersagen. Beantragt wurde der Erlass ohne mündliche Verhandlung; bei Zuwiderhandlung drohten Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.

Das Landgericht Passau wies den Antrag größtenteils ab. Weil die Redaktion die Frist zur Stellungnahme versäumt hatte – die Zustellung erfolgte in der Winterpause, am 31. Dezember –, erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung, allerdings nur bezogen auf die weitere Nutzung des Porträtbildes, also die behauptete Urheberrechtsverletzung. Anm. d. Red.: Wir zeigen es oben im zulässigen Rahmen als sogenanntes Bildzitat – eingebettet in den öffentlichen Facebook-Auftritt des Stadtrats.

In der Folge wurden der Redaktion – wegen des hohen Streitwerts von 15.000 Euro – Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 2.420 Euro auferlegt. Zum Vergleich: In einer anderen Zivilklage – gegen die Stadt Passau wegen der Kameraüberwachung im Klostergarten, zehn Kameras, breite öffentliche Relevanz – wurde der Streitwert auf 5.000 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde gegen die Höhe des Streitwerts wurde vom Oberlandesgericht München übrigens zurückgewiesen.

Die Einschüchterung trifft nicht nur uns. Auch große Medienhäuser oder der Bayerische Rundfunk sollen mit Klagedrohungen oder tatsächlichen Verfahren durch Putzke konfrontiert worden sein. Darüber sprechen viele in den Redaktionen ungern. Im Fall des BR wurde es jedoch sichtbar: Nach kritischer Berichterstattung über den abgesetzten Pfarrer Alexander Aulinger, einen Schützling Putzkes, wurde der Artikel aus dem Onlineangebot entfernt. Seitdem, so ist aus dem Münchner Rundfunkhaus zu hören, laufen Putzke-bezogene Themen nur noch über die Rechtsabteilung. Für die Redakteurinnen und Redakteure selbst ist der Stadtrat zum Stressfaktor geworden.

%PIC25512Dass Putzke in seiner eigenen Partei gegen den Vorstand und andere Mitglieder vorgeht, ist in Passau bekannt. „Mit dem legt man sich nicht an“, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Aber: Eine freie Presse sollte das Letzte sein, das sich einschüchtern lässt.

Es bleibt nicht bei juristischen Angriffen gegen andere. Auch Putzke selbst hat eine urheberrechtliche Auseinandersetzung mit dem Bürgerblick hinter sich – und verloren. Er hatte einen Textbeitrag des Magazins auf Facebook veröffentlicht, über das erlaubte Zitatrecht hinaus. Nach unserem Hinweis schwärzte er die Passagen. Unsere Aufforderung, dies mit einer symbolischen Zahlung von 200 Euro auszugleichen, ließ er zunächst unbeachtet. Später überwies er den Betrag – mit dem Vermerk, es handle sich um eine „freiwillige Spende“. Mag sein, dass auch diese Episode in ihm nachwirkte.

Transparenzerklärung

Der Autor und Holm Putzke kennen sich seit dessen politischem Einstieg vor rund zehn Jahren; sie duzen sich. Putzke hat es dreimal auf die Titelseite des Magazins geschafft: als Politikneuling, als Anwalt in einem aufsehenerregenden Mordfall und als Wirbelwind im Stadtrat. Professionalität erfordert es, juristische Verfahren nicht auf die persönliche Ebene zu ziehen. Deshalb wurde Putzke beispielsweise von der Redaktion in die Jury des Fotowettbewerbs Fünferlsteg berufen. Credo des Herausgebers: Das Leben ist zu kurz, um nach Konflikten lebenslange Feindschaften zu pflegen.

Beitrag erschien in Heft Nr. 188