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Niederbayern >> Saturday, 09. May 26

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"Rugi" Kamara und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (Fotos: privat/ Insta „Goldenes Schiff", StMI Bayern).
Abschiebe-Skandal

Rugiatu Kamara, Joachim Herrmann und das Sozialsystem – eine Rechnung aus Passau

Passau / München / Berlin / Freetown. Ein Nebensatz, der eine Antwort verlangt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat ihn geschrieben, um einen Abschiebefall zu rechtfertigen, auf den die meisten Menschen in Passau mit Fassungslosigkeit blicken.

Ende April wurde Rugiatu Kamara aus Passau nach Sierra Leone abgeschoben. Sechs Jahre lang hatte die fast 60-Jährige, die in Passau alle nur „Rugi" nannten, im Wirtshaus „Goldenes Schiff" gearbeitet, mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Die Polizei holte sie frühmorgens aus ihrer Wohnung, brachte sie in die Abschiebehaft nach Hof, sechs Tage später wurde sie wahrscheinlich über Brüssel, der einzigen Direktverbindung aus der EU, nach Sierra Leone ausgeflogen.

Ihr Antrag auf Chancen-Aufenthaltsrecht war zuvor vom Ausländeramt Passau abgelehnt worden. Sie war wie viele Landsleute und andere Zugewanderte in eine Zwickmühle der zunehmend fremdenfeindlichen Gesetze und Bürokratie geraten. Sie sollte den Identitätsnachweis persönlich in genau dem Land beschaffen, das sie wegen Unterdrückung, Diskriminierung oder Verfolgung verlassen hat.

Der niederbayerische Grünen-Landtagsabgeordnete Toni Schuberl hat den Fall im Plenum des Bayerischen Landtags zum Thema gemacht. Er wollte wissen, warum die Frau abgeschoben wurde, warum ihr Pass nicht anerkannt wurde, und ob die Behörden bereit seien, ihr eine Wiedereinreise zu ermöglichen, damit sie ihre Arbeit im „Goldenen Schiff" wieder aufnehmen kann.

Die Antwort von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) setzte schon im ersten Satz die Tonlage: „Die bayerischen Ausländerbehörden schieben nicht die Falschen ab, sondern vollziehen das geltende Ausländerrecht." Das Schreiben enthielt einen Halbsatz, den diese Redaktion zum Anlass der folgenden Rechnung gemacht hat. Die Abschiebung diene auch dem „Schutz des Renten- und Sozialsystems".

Eine hypothetische, aber realitätsnahe Rechnung

Setzen wir den Fall, Küchenhelferin Kamara wäre nicht abgeschoben worden. Was hätte sie das deutsche Sozialsystem gekostet, und was hätte sie ihm gebracht? Die Eingangsdaten sind nicht geschätzt, sondern direkt von ihrem Arbeitgeber bestätigt: 100 bis 110 Stunden im Monat, 15 bis 16 Euro die Stunde, also gut über Mindestlohn, weil das „Goldene Schiff" übertariflich zahlt. Im Mittel ergibt das einen Bruttolohn von rund 1.628 Euro im Monat oder 19.530 Euro im Jahr. Kein Vollzeit-Pensum, aber ein verlässliches, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Geht man weiter davon aus, dass Kamara, Jahrgang 1966, weiter im „Goldenen Schiff" gearbeitet hätte, sieben Jahre bis zur Regelaltersgrenze von 67 und danach noch fünf Jahre als Aktivrentnerin, dann kommt sie auf 18 Beitragsjahre. In der Summe hätte sie zusammen mit ihrem Arbeitgeber rund 131.000 Euro in die deutschen Sozialkassen eingezahlt. Ihre eigene Rente bliebe bescheiden. Ab 72 würde der Staat sie über Grundsicherung und Steuerzuschuss zur Rente mit rund 800 Euro im Monat stützen. Bei der durchschnittlichen Lebenserwartung deutscher Frauen von 83,5 Jahren wären das rund 134.000 Euro über 13 Jahre. Einzahlungen und spätere Staatsleistungen gegeneinander gestellt, ergibt sich nahezu eine Nullbilanz. Kamara wäre, mit anderen Worten, genau die Person, für die das deutsche Sozialsystem rechnerisch ausbalanciert ist. Keine Last, keine Gewinnerin.

Zur ganzen Wahrheit gehört allerdings auch die andere Seite der Bilanz, also was die Abschiebung selbst gekostet hat. Sechs Tage Abschiebehaft in Hof zu rund 270 Euro Tagessatz, die Festnahme samt Polizeitransport von Passau nach Hof, der Flug nach Freetown mit üblicherweise zwei Begleitbeamten, dazu der Verwaltungsaufwand des Ausländeramts Passau, die Beteiligung der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern, das Verfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, die Härtefallkommission, die Beschaffung des Notreiseausweises über die Botschaft. Konservativ summieren sich die Kosten dieser einen Abschiebung, auch andere Quellen nennen ähnliche Summen, auf rund 28.000 Euro.

Die Bilanz kippt damit von einer Nullsumme in ein Minus von rund 30.000 Euro. Nicht weil Kamara dem Staat zur Last gefallen wäre, sondern weil ihre Entfernung aus der Gesellschaft Geld gekostet hat.

Der Spiegel auf Minister Herrmann

Bemerkenswert wird die Geschichte beim Blick auf den Mann, der Kamara vorhält, das Sozial- und Rentensystem zu belasten. Innenminister Joachim Herrmann wird nach seinem Ausscheiden aus dem Amt ein Ruhegehalt beziehen, das beim Höchstsatz rund 13.470 Euro im Monat ausmacht. Über den gleichen Vergleichszeitraum von 67 bis 85 Lebensjahren wären das knapp 2,91 Millionen Euro, vollständig steuerfinanziert. Kamara hingegen würde die Allgemeinheit im selben Zeitraum rund 134.000 Euro kosten. Das Verhältnis zwischen den Bruttokosten beider Lebensläufe für die Allgemeinheit liegt bei rund 22 zu 1

Bemerkenswert ist auch die Beitragsbiografie selbst. Laut Lebenslauf des Bayerischen Innenministeriums hat Herrmann von 1984 bis 1992 als Beamter gearbeitet, also nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von 1992 bis 1994 war er Syndikus bei Siemens. Das sind die einzigen zwei beitragspflichtigen Jahre seiner Karriere. Von 42 Berufsjahren hat Herrmann also rund fünf Prozent in jenes System eingezahlt, das er gegen Kamara „schützen" will. Den Höchstsatz seines Ruhegehalts hat Herrmann längst erreicht. Was ihn dennoch im Amt hält, ist das Aktivgehalt: rund 29.000 Euro im Monat als Staatsminister, dazu die Diät als Landtagsabgeordneter. Das ist etwa das fünfzehnfache dessen, was Rugi Kamara als Küchenhilfe verdient hat.

hjd

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