Thursday, 18. December 2025
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Niederbayern >> Wednesday, 17. December 25

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Aus dem Gefängnis in München-Stadelheim wurde die Angeklagte jedes Mal zur Verhandlung nach Passau gebracht. Sie muss jetzt weiter dort in Haft bleiben. (Foto: Stefan Schopf)
Jungen Vater getötet

Urteil in Grafenauer Messertragödie

Die Kammer des Landgerichts Passau unter Vorsitz von Vize-Präsident Jürgen Heinrich hat im Grafenauer Totschlagsprozess das Urteil gesprochen.

Die 26-jährige Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sie hatte am 1. Juni dem Vater ihres zehn Monate alten Babys mit einem Gemüsemesser einen tödlichen Stich in der Herzgegend zugefügt.

Die Tragödie spielte sich wenige Stunden nach einer Hochzeitsfeier, bei der sie zu Gast waren, ab. Dort hatte die Verurteilte einen Heiratsantrag des später Getöteten angenommen.

Das junge Paar führte eine sogenannte toxische "On-Off-Beziehung". Der Getötete lässt zwei Halbwaisen zurück. 

Der Erzählung der Angeklagten, der Vater ihres Babys habe sie mehrfach versucht zu vergewaltigen, schenkte die Kammer keinen Glauben. Die Verteidigung hatte auf Notwehr und Freispruch plädiert.

Das Gericht folgte nicht der Anklage und Forderung der Staatsanwaltschaft - zehn Jahre Gefängnis wegen Totschlags - aber blieb im Urteil für "Körperverletzung mit Todesfolge" mit neun Jahren nahe dran. Die junge Frau gilt als unbescholten. Zu ihren Ungunsten: Sie schwieg während des gesamten Prozesses und verzichtete auch auf ihr Schlusswort. Kein Geständnis, keine Reue. 

red