Wednesday, 26. November 2025
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Niederbayern >> Monday, 24. November 25

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Schnee wegsalzen - schnell und bequem, aber auf öffentlichen Gehwegen laut Stadtsatzung verboten. (Foto: mediendenk)
Gehwege und Glätte

Winterdienst in Passau: Wegsalzen statt räumen?

Wenn die Stadt weiß wird, wird aus Romantik auch Verantwortung und Pflicht. Wer muss räumen? Was ist erlaubt – und was verboten? 

Der erste Schnee ist schon gefallen. Laut Wetterbericht stehen mehrere Tage mit Schneeregen, Glätte und nachts Frost bevor.

Mit dem Wintereinbruch beginnt die Räum- und Streupflicht für alle, deren Grundstücke an öffentliche Straßen grenzen oder darüber erschlossen werden.

Pflichtzeiten:

  • Werktage ab 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertage ab 8 Uhr
  • bis 20 Uhr wiederholen, so oft wie nötig

Wie breit räumen?

  • Mindestens ein Meter.
  • Schnee am Rand des Gehwegs lagern, nicht auf die Fahrbahn.
  • Abflussrinnen, Hydranten und Fußgängerüberwege freihalten.

Was darf gestreut werden?

  • Erlaubt: Splitt, Sand, andere abstumpfende Mittel
  • Verboten: Salz und ätzende Mittel

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"Quick Tau"-Auftausalz kostet je nach Verpackung um die 40 Cent pro Kilogramm. Es ist umweltschädlich, wird aber in Baumärkten angeboten – auf privaten Grundstücken oft bedenkenlos angewendet. (Foto: mediendenk)
Warum kein Salz?

  • schädigt Bäume, Böden und Grundwasser
  • greift Tierpfoten an
  • verursacht Korrosion an Autos, Fahrrädern, Geländern, Bauwerken
  • belastet Stadtgrün und Gewässer

Ausnahmen zum Salzstreuen

  • bis zu 10 Prozent Salzanteil in Splitt- oder Sandmischungen
  • unvermischtes Salz nur bei besonders widrigen Verhältnissen (Eisregen) an Steilstücken, Treppen im "unumgängliche Mindestmaß".

Wer ist verantwortlich?

Alle Eigentümer mit angrenzenden oder erschlossenen Grundstücken oder - siehe Mietvertrag - die Bewohnerschaft.

Bußgelder drohen, wenn 

  • die Reinigungspflichten nicht erfüllt werden
  • Gehwege nicht oder nicht rechtzeitig gesichert werden.

Für freistehende Gehwege, Stege, Treppen oder kombinierte Geh- und Radwege ist die Stadt zuständig.

Die aktuelle städtische Verordnung zur Reinigung der Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.

Beobachtung

Skurril, aber alltäglich: Manche streuen Salz "vorbeugend" beim ersten Schneefall. Oder salzen Schnee, um sich den Griff zur Schneeschaufel zu ersparen. Beides ist unnötig, verboten und schadet Mensch, Tier und Natur.
 

red