Wednesday, 05. November 2025
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Niederbayern >> Friday, 31. October 25

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Die Angeklagte neben ihren Strafverteidigern Stephan Reiffen und Helmut Mörtl. (Foto: Stefan Schopf/ mediendenk)
BGH bestätigt Urteil

20-Millionenerbe-Testament gefälscht: Passauer Pflegedienstleiterin muss hinter Gitter

Passau/München – Viele wunderten sich: Auf ihrem Hof auf der Ries war die verurteilte Pflegedienstleiterin Gabriele T. (57) auch Monate nach dem Urteil noch regelmäßig auf dem Traktor zu sehen. Ihre Haftstrafe musste sie bislang nicht antreten, weil ihre Anwälte Revision eingelegt hatten.

Jetzt ist klar: Das Urteil – fünfeinhalb Jahre Haft – ist rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision bereits am 9. September als unbegründet verworfen. Das Landgericht Passau erfuhr davon erst gestern auf Nachfrage, ebenso die Staatsanwaltschaft. Letztgenannte wurden am selben Tag telefonisch von einer BGH-Sachbearbeiterin informiert.

Warum die Entscheidung 51 Tage lang nicht bei der Passauer Justiz eintraf, kann nur der BGH beantworten.

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Der Prozess um das gefälschte Testament war Titelthema im Bürgerblick Nr. 182.
Damit bleibt das Urteil der großen Strafkammer unter Vorsitz von Wolfgang Hainzlmayr bestehen – seinem letzten Prozess vor dem Ruhestand. Verurteilt wurde Gabriele T. (57), Leiterin eines Passauer Pflegedienstes. Sie hatte bis zu dessen Tod den Millionär Niels Kampmann (Hefefabrik in Rittsteig, Erbe des Dichters Hans Carossa) in der sogenannten Carossa-Villa gepflegt.

Die Kammer wertete den Fall als besonders schweren Fall der Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug und falscher Versicherung an Eides statt.

Nach dem Tod des Vermögenden legte die Pflegedienstleiterin zwei angeblich handschriftliche Testamente vor und beantragte einen Erbschein. Unter Eid erklärte sie, die Testamente seien echt und eigenhändig verfasst. Ein Gutachter des Landeskriminalamts widerlegte das im Prozess überzeugend. "Die Schriftstücke sind mit 99,9-prozentiger Wahrscheinlichkeit nicht echt." Das Gericht ging davon aus, dass Gabriele T. von der Fälschung wusste, auch wenn nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie die Testamente selbst geschrieben hat.

Von der Strafe werden drei Monate Untersuchungshaft abgezogen. Die Frau war gegen hohe Kaution auf freiem Fuß. Nach der Zwei-Drittel-Regelung könnte sie nach rund dreieinhalb Jahren entlassen werden.

Wann und in welchem bayerischen Frauengefängnis sie die Haft antreten muss, entscheidet nun die Staatsanwaltschaft Passau.

red