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| Brennpunkt >> Montag, 02. Mai 22
Urteil im Coronaprozess: 20 Monate Haft und 50.000 Euro an VereineNach acht Prozesstagen ist heute Nachmittag am Passauer Amtsgericht der Coronaprozess um einen Maskengegnerarzt zu Ende gegangen. Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts verurteilte den bisher unbescholtenen 59-jährigen Mediziner zu einer Haftstrafe von 20 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem soll er eine Summe von 50.000 Euro, verteilt auf ein Dutzend verschiedene gemeinnützige Vereine und Organisationen, zahlen. Spannend war die Frage, ob der Antrag der Staatsanwaltschaft aus dem Plädoyer aufgegriffen wird, dem Betroffenen ein zeitlich begrenztes Berufsverbot auszusprechen. Einsichtig hatte er sich im Prozess nicht gezeigt, im Gegenteil: Er tat sich mit ausführlichen Stellungnahmen und Erklärungen hervor, halbstündigen Vorträgen darüber, dass die Mund-Nasenbedeckung mehr schade denn nütze. „Danke, dass Ihr da seid“, begrüßt er seine Fangemeinde der „Querdenker“ im Saal. Wegen dieser Uneinsichtigkeit, wie der Vorsitzende es in der Urteilsbegründung nannte, entschied sich das Gericht für ein salomonisches Urteil: kein Berufsverbot, aber für die Dauer von drei Jahren darf der Arzt keine Atteste mehr ausstellen, die im Zusammenhang mit den Infektionsschutzgesetzen stehen. Ein neuer Verstoß würde dazu führen, dass er die Haftstrafe antreten muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wird wahrscheinlich zu einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht kommen. Die Strafverteidiger haben angekündigt Berufung einzulegen. Der Vorsitzende habe in seiner Urteilsbegründung das "Thema verfehlt", erklärte einer von ihnen hinterher einer BR-Reporterin. Der Ankläger, der eine zweieinhalbjährige Haftstrafe ohne Bewährung gefordert hatte, will ebenso prüfen lassen, ob seine Behörde in Berufung geht. In 79 Fällen sieht das Gericht den Straftatbestand erfüllt, dass falsche Gesundheitszeugnis ausgestellt worden sind. Der Atteste wurden teilweise per E-Mail angefordert, Interessenten meldeten sich aus dem gesamten Bundesgebiet, in vielen Fällen hat der Arzt die Empfänger niemals persönlich gesehen.
Am heutigen Tage erreichte der Menschenauflauf mit rund 300 Köpfen seinen Höhepunkt. Es wurde eng, da sich in der schmalen Gasse auch Gegendemonstranten linker Gruppen angemeldet hatten. Sie verbargen sich hinter einem Bauzaun, der verhängt war mit Bannern. Im Augenblick, als der Angeklagte mit seiner Tochter am Gerichtsportal eintraf, kam es zu einer Schubserei aus der linken Ecke. Die Polizeikräfte griffen sofort ein, rissen die Banner nieder und hielten die Teilnehmer "in Schach". Das turbulente Treiben auf der Gasse war von ohrenbetäubendem Lärm begleitet, Musik aus Boxen und Sprechchöre von rechts und links, die sich gegegnseitig zu übertrumpfen versuchten. Der Angeklagte ist Vater von sechs Kindern, betreibt eine Frauenarztpraxis in Passau, deren Adresse zugleich der Sitz eines pseudowissenschaftlichen Vereins ist, den er gegründet hat. Im Vorstand sitzt er mit umstrittenen Figuren, darunter dem Mikrobiologieprofessor Sucharit Bhakdi, gegen den ein Strafverfahren wegen judenfeindlicher Volksverhetzung anhängig ist. Â
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