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| Bayern >> Samstag, 21. November 20
Passauer Maskenpflicht: vorerst ändert sich nichts„Maskenpflicht ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Vor dem Hintergrund solcher Beiträge im Netz der Fehlgeleiteten, die ein Stück Stoff vor Mund und Nase mit Massenmord, den Nürnberger Prozessen vergleichen, lässt sich erklären, warum sich der digitale Jubel in bestimmten Kreisen überschlägt. „Richter haben wie in Landshut die Passauer Maskenpflicht gekippt!“ „Kompletter Blödsinn“, möchte man im Netzjargon antworten. „Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Allgemeinverfügung der Stadt Passau in Sachen Maskenpflicht als rechtswidrig eingestuft“, schreibt PNP-Redaktionsleiter Wolfgang Lampelsdorfer. Sein letztes Wort ist wichtig: eingestuft. Denn es gibt keine Klage, es gibt kein Urteil. Es gibt nur den richterlichen Beschluss, dass die Anfechtung der Passauer Maskenpflicht eine aufschiebende Wirkung, sprich Erfolg hätte. Die Stadt Passau hat die Maskenpflicht im Freien mit ausnahmsloser Wirkung für die Innenstadt angeordnet. Pauschale Regelungen lässt der Jurist nicht durchgehen. Sie müssen „vollständig, klar und unzweideutig erkennbar“ sein. Gerade in Zeiten, in denen bestimmte Bürgerinnen und Bürger jedes Schlupfloch suchen, ist wichtig, dass sie verständlich und nachvollziehbar sind.
Strafrechtsprofessor als Nachrichtenbote im Netz
Rathaus verschweigt juristischen Schlagabtausch
Kläger aus der Altstadt Aber wie sieht´s mit den von der Schustergasse abzweigenden Gässchen aus, der Klaftergasse, der Gablergasse, der Marktgasse oder dem Schwabgäßchen? Hier braucht es kein „hochfrequentiert“, zwei Fußgänger im Gegenverkehr genügen und man trifft sich auf Tuchfühlung. Gilt hier also dann doch die Rund-um-die-Uhr-alle-Tage-Maskenpflicht, damit sich jeder sicher fühlt?
Die Juristen feiern derweil ein Maskenfest mit ungewissem Ausgang. Der Bürger schaut, je nach Gemütslage und Sachverstand, begeistert oder besorgt zu und wird aus der Fachsprache nicht immer schlau. Zu Beruhigung aller sei gesagt: Ganz am Schluss, in der obersten Instanz, entscheidet zumeist der gesunde Menschenverstand. Das weiß der oftmals beklagte Autor aus Erfahrung. Jetzt der Schlusssatz, der bestimmte Interessensvertreter nicht befriedigen wird: Wenn die beiden Altstädter nun tatsächlich erfolgreich klagen, dann gilt das Urteil zunächst nur für sie. Klagen kann nur, wer seine persönliche Betroffenheit nachweisen kann.
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