Tuesday, 30. December 2025
·

Niederbayern >> Monday, 29. December 25

bild_klein_0000024880.jpg
Facebook-Meldung vom BR-Magazin "Quer" von April 2021. Sind die Zivilansprüche der Regierung an Scheuer im Mautdebakel längst verjährt?
Brief an Bundesregierung

Maut-Affäre: Verjähren Ansprüche gegen Ex-Minister Scheuer Ende 2025?

Nach Mitternacht hat Holm Putzke auf Facebook einen Brief an die Bundesregierung veröffentlicht.

Darin warnt der Passauer CSU-Politiker und neuer Listenkandidat der FDP vor der Verjährung möglicher Regress- und Amtshaftungsansprüche des Bundes gegen den früheren Verkehrsminister Andreas Scheuer aus dem gescheiterten Pkw-Maut-Projekt.

Der Schaden für den Bund beträgt mindestens 243 Millionen Euro. Lasse die Bundesregierung diese Ansprüche verjähren, gehe die Verantwortung auf die heute amtierenden Kabinettsmitglieder über. Putzke nennt als Verjährungsdatum den 31. Dezember.

Rechtlich ist das von Putzke genannte Datum jedoch nicht zwingend. Für solche Zivilansprüche gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die dreijährige Verjährungsfrist. Entscheidend ist, ab welchem Zeitpunkt der Bund Kenntnis von Schaden und Verantwortlichem hatte. Je nach juristischer Bewertung kann dieser Zeitpunkt bereits 2019, erst 2021 oder – wie von Putzke angenommen – 2022 liegen.

Unabhängig davon ist beim Landgericht Berlin eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Scheuer anhängig. Sie betrifft den Vorwurf einer uneidlichen Falschaussage im Zusammenhang mit dem Mautkomplex. Nach Auskunft des Gerichts wird voraussichtlich im kommenden Jahr entschieden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Für die zivilrechtliche Verjährung möglicher Regress- oder Amtshaftungsansprüche ist dieses Strafverfahren ohne Bedeutung: Eine anhängige Strafklage unterbricht die zivilrechtlichen Fristen nicht.

red