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Der Mordprozess läuft seit November. Termine ohne Rücksicht auf Ferien und Sommerpause. (Foto: mediendenk)
Freyunger Verbrechen

Mordprozess: Bruder des Angeklagten erstmals im Zeugenstand

Deggendorf/ Passau/ Freyung - „Die Beweislage ist durch diese Aussage nicht besser geworden“, sagt einer der beiden Verteidiger am Ende des 20. Verhandlungstages.

Im Mordprozess um das Verbrechen von Freyung hat heute erstmals der Bruder des Angeklagten ausgesagt. Er ist nach eigenen Angaben die erste Person, der sich der TĂ€ter nach dem Verbrechen anvertraut hat.

FĂŒnfeinhalb Stunden lang sitzt der Bruder im Zeugenstand, begleitet von einem jungen Passauer Anwalt als Beistand. Der Familienangehörige hatte sich am Ende dieses Wiederaufnahmeverfahrens entschieden, auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu verzichten, um Dinge „klarzustellen“. Der 31-JĂ€hrige vermittelt zeitweise den Eindruck, er wolle er sich das Erlebte von der Seele reden, reinen Tisch machen. Tagelang habe er nicht schlafen können, es belaste ihn bis heute.

Sein vier Jahre jĂŒngerer Bruder hat Ende Oktober 2016 mit mehreren Messerhieben die Mutter seines kleinen Sohnes erstochen. Sie wollte sich von ihm trennen. Der junge Vater flĂŒchtete mit dem Kind nach Spanien, wurde gefasst und ausgeliefert. Nach dem Ersturteil des Passauer Landgerichts sitzt er, verurteilt zu zwölf Jahren GefĂ€ngnis wegen Totschlags, seit fĂŒnf Jahren und neun Monaten hinter Gittern.

Nach der Tat hatte er mit einer Nachricht, es sei "dringend", den Ă€lteren Bruder zum Tatort gerufen. So schildert es dieser im Zeugenstand und gibt seine Erinnerungen wieder. Er habe „mit Tunnelblick“ die Wohnung betreten, Blutspuren an der Fussleiste zum Badezimmer gesehen, nicht nĂ€her nachfragen wollen, was geschehen ist, und diese Tatversion erhalten: Sie sei im Streit mit einem Messer auf ihn losgegangen, er habe es ihr abgenommen und zugestochen. Diese Beschreibung, die sein Bruder in einem sichtbar schlechten Zustand, kreidebleich, von sich gegeben habe, sei seiner Überzeugung nach die wahre und richtige.

Wenige Tage nach diesem GestĂ€ndnis, so erzĂ€hlt der Zeuge weiter, habe sein Bruder bei einem Treffen am Bayerwaldrasthof der Bundesstraße 12 eine andere Tatversion verkĂŒndet: Er habe die Mutter seines Kindes im Schlaf umgebracht und sich danach an der Leiche vergangen. Diese Äußerung sei im Beisein seines besten Freundes, mit dem er frĂŒher auf Einbruchstouren ging, gefallen. Er halte diese Aussage als eine fĂŒr seinen Bruder typische Prahlerei, so der Zeuge.

Die geschilderte Szene am Bayerwaldrasthof gibt den Mitglieder der Großen Strafkammer auf der Suche nach der Wahrheit neue RĂ€tsel auf. Denn sie deckt sich mit keiner der bisherigen Zeugenaussagen. Der Einbruchskomplize, ein Kronzeuge der Anklage in diesem Wiederaufnahmeverfahren, hat nach seinen Schilderungen die Tatversion mit „Schlaf und Sex“ erfahren, als er - zu einem spĂ€teren Zeitpunkt - den TĂ€ter und den Halbwaisen zum Burgeressen nach Passau fuhr.

Will der Bruder des TĂ€ters die GlaubwĂŒrdigkeit des Hauptbelastungszeugen erschĂŒttern? Möglicherweise. Inhalte seiner Aussagen drehen sich immer wieder darum, dass dieser angeblich einen hohen Drogenkonsum pflegte.

Oder hat der ehemalige Einbruchskomplize des Angeklagten vor dem Deggendorfer Gericht falsche ErzĂ€hlungen geliefert? Dies gilt als weniger wahrscheinlich, da er die Konsequenzen einer Falschaussage vor Gericht bereits zu spĂŒren bekam. Er ist wegen Falschaussage im ersten Prozess von einem Amtsgericht verurteilt worden. Es war der Auslöser fĂŒr das Wiederaufnahmeverfahren.

Der Bruder des Angeklagten stempelt sich im Zeugenstand selbst zum LĂŒgner: Er habe seiner LebensgefĂ€hrtin und spĂ€teren Ehefrau erzĂ€hlt, dass er als Tatortreiniger und Fluchthelfer bei diesem Verbrechen mitwirkte. Diese habe dies grĂ¶ĂŸtenteils zutreffend im Zeugenstand wiedergegeben. Die angeblich Wahrheit: Er habe dies alles nur erfunden, um ihre Aufmerksamkeit zu gewinnen.

Ein Bruder wie der andere, zwei Wichtigtuer?

hud

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Hubert Jakob Denk

 
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