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Nachttermin im Mordprozess um das Verbrechen von Freyung. Hinter dem erleuchteten Erdgeschoßfenster in blauer Anstaltskleidung der Angeklagte, der sich mit einem seinem Verteidiger unterhält. (Foto: mediendenk)
Freyunger Verbrechen

Beweisanträge verschleppen Mordprozess: Verteidigung will Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen erschüttern

Deggendorf/ Passau/ Freyung - Mord oder Totschlag? Das Urteil im Prozess um das Verbrechen von Freyung wird am ersten Freitag im August erwartet. Eine Serie von Beweisanträgen der Verteidigung hat dazu geführt, dass die Verhandlung heute bis spät in die Nacht hinein dauerte. Sie endet mit einem Kräftemessen.

Der Prozess im Wiederaufnahmeverfahren um einen jungen Mann aus Freyung, der mit mehreren Messerhieben im Spätherbst 2016 seinem kleinen Sohn die Mutter raubte, neigt sich nach fast vier Monaten vor dem Landgericht Deggendorf dem Ende zu. Durch eine Fülle von Beweisanträgen der Verteidigung hat sich das Verfahren in die Länge gezogen. Außerdem fielen zwei Prozesstage aus, weil einer der Strafverteidiger sich eine Sportverletzung zugezogen hatte. Ob die Beweisaufnahme nach 18 Prozesstagen (so unsere Aufzeichnungen) abgeschlossen wird, sollte sich heute Abend nach der Vernehmung des letzten Zeugen zeigen. Ein erneut geladener Professor der Münchner Gerichtsmedizin trat auf. Dessen schriftliche Erklärung dazu, ob ein bestimmtes Damastmesser, das in Militärläden angeboten wird, die Tatwaffe sein könnte, genügt der Verteidigung nicht.

Der Angeklagte ist in der ersten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Durch die Wucht der Messerhiebe wurden dem Opfer im Unterkiefer zwei Backenzähne ausgeschlagen, dabei sei das Messer beschädigt worden, erklärte der Täter. Kann dies möglich sein? Diese Frage sollten heute die Gutachter, ein Zahnarzt, ein Metallfachmann und der Gerichtsmediziner klären. Die Tatwaffe ist nie gefunden worden, der Täter hat sie wahrscheinlich in Passau in den Fluss geworfen. Damit die Leiche der getöteten Mutter nicht entdeckt wird, hatte er diese teilweise verstümmelt in einen Müllsack gepackt und zwischen Kartons in einem aufgelassenen Kamin versteckt.

Aus Sicht des Angeklagten ist die Strategie der Verteidigung, einer der beiden Strafverteidiger ist ein Passauer Uni-Professor, hartnäckig und brillant. Es wurde ein Befangenheitsantrag gegen die Kammer gestellt; es wurde dem Chefermittler der Passauer Mordkommission vorgeworfen, voreingenommen und deshalb lückenhaft ermittelt zu haben; es wird die Glaubwürdigkeit der beiden neuen Hauptbelastungszeugen in Zweifel gezogen. Eine junger Mann und seine Freundin, die nach uneidlicher Falschaussage im ersten Prozess verurteilt worden sind, wollen aus erster Hand erfahren haben, dass der Täter sein Opfer im Schlaf - und nicht wie im Passauer Prozess dargestellt im Streit - erstochen habe. Heimtücke wäre ein Mordmerkmal.

Anstrengend ist die akribische Arbeitsweise der Verteidigung  für die Kammer und allen anderen Prozessbeteiligten. Die Stimmung ist gereizt. Dies markieren spitze Bemerkungen und Untertöne, die zwischen dem Professor der Verteidigung und dem Vorsitzenden der Kammer fallen. Es geht mitunter um Kleinigkeiten und Missverständnisse. Nur ein Beispiel: Die Kammer hatte sich mit den Mitwirkenden unterhalten, wie lange die Plädoyers der Parteien wohl dauern werden; um sich zu vergewissern, dass diese an einem Tag bewältigt werden können. Der genannte Verteidiger fühlt sich ob dieser Abstimmung gegängelt. Er werde sich vorab dem Gericht nicht erklären und festlegen, wie lange sein Vortrag währt.

Die Plädoyers waren ursprünglich für heute vorgesehen, die Urteilsverkündung am Freitag. Doch nach dem Termin am letzten Samstag hatte sich gezeigt, dass die Beweisaufnahme nicht zum Abschluss kommen kann. Heute verlas der Vorsitzende Richter eine 40-minütige Begründung, warum die Kammer die jüngsten Beweisanträge der Verteidigung abweist. Sie erfüllten, um es kurz zu sagen, die rechtlichen Kriterien nicht. Nach einer Beratungspause kam das wenig Überraschende: Der Strafrechtsprofessor stellte einen neuen Beweisantrag. Es geht darum, die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen zu erschüttern, Zeugenaussagen zu untermauern, nach denen dieser einen exzessiven Drogenkonsum pflegte.

Plädoyers am Freitag geplant

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Der Straubinger Gefangenentransporter für den Angeklagten Dominik R. parkt nachts vor dem Landgericht Deggendorf. (Foto: mediendenk)

Um 20 Uhr hat die Kammer diesen letzten Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt und begründet. Wiederum ging es um angeblichen Drogenkonsum und angebliche Drogengeschäfte des Hauptbelastungszeugen. Diese Tatsachenbehauptungen einer Zeugin, selbst wenn sie beweisbar wären, seien ohne Bedeutung für die Entscheidung des Gerichts, erklärt der Vorsitzende Richter. Die Aussagetüchtigkeit des Hauptbelastungszeugen sei nicht beeinträchtigt gewesen. 

Ist die Beweisaufnahme damit geschlossen? Niemand im Saal zweifelt daran. Da erhebt sich der Strafrechtsprofessor ein weiteres Mal - ein neuer Beweisantrag. Er schlägt in dieselbe Kerbe. Mithilfe eines weiteren Zeugen soll belegt werden, dass der Drogenmissbrauch des Hauptbelastungszeugen so massiv war, dass er psychisch beinträchtigt ist, sein Erinnerungsvermögen leidet. Als Beleg seiner Vermutung führt der Verteidiger an, dass der Hauptbelastungszeuge in diesem Verfahren seinen Hausarzt von der Schweigepflicht nicht entbinden wollte.

Prozess geht um 22 Uhr weiter
Der Vorsitzende Richter überlegt kurz und entscheidet: Über diesen Beweisantrag werde die Kammer noch heute entscheiden: "Wir sehen uns wieder um 22 Uhr." Er will offensichtlich den Terminplan einhalten. Die sechs Plädoyers, Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenkläger, sollen wie geplant am Freitag stattfinden, das Urteil am Freitag darauf verkündet werden. Der Kollege des Strafrechtsprofessors packt seinen Koffer und verabschiedet sich. Es genügt, wenn ein Verteidiger, der Antragsteller, anwesend ist. Die Mutter der Getöteten überlegt ebenfalls, ob sie diesem Nachttermin noch beizuwohnen soll. Einer der drei Anwälte auf der Nebenklagebank hat bereits am späten Nachmittag die Heimfahrt angetreten. 

Kurz vor 22 Uhr. Im Landgericht Deggendorf sind eine Reihe von Fenstern hell erleuchtet. Der verbliebene Strafverteidiger berät sich in den letzten Minuten mit seinem Mandanten in einem Raum im Erdgeschoss. Die Justizwache ist voll besetzt. Im Gerichtsaal, wo alle pünktlich um 22 Uhr eingetroffen sind, auch die Mutter der Getöteten, ist es mucksmäuschenstill. Im Zuschauerraum sitzen zwei Menschen, die Begleiterin der Mutter und ein Mann aus Plattling, der sich selbst als leidenschaftichen Prozessbeobachter für Kriminalfälle bezeichnet. Als die fünf Vertreter der Kammer eingetreten sind, der Vorsitzende Richter seine Entscheidung zum Beweisantrag verkünden will, übernimmt abermals der Verteidiger das Wort und sagt, er wolle eine Erklärung abgeben. Er wirft dem Vorsitzenden Richter vor, das Verfahren "durchpeitschen" zu wollen, erklärt den Nachttermin als Zumutung für alle Beteiligten. Er erwähnt die Arbeitszeiten der Gerichtsbediensteten und erklärt sich zum Schluss selbst als nicht aufnahmefähig angesicht des langen Prozesstages. 

"Sie hätten sich zwischen 14 und 18 Uhr erholen können", entgegnet der Vorsitzende Richter. Der Staatsanwalt mischt sich ein. Er habe den Verteidiger noch kurz zuvor in einem Lokal im angeregten Gespräch mit zwei Personen gesehen, von Erschöpfung keine Spur. 

Das Kräftemessen zwischen dem Strafrechtsprofessor und dem Vorsitzenden Richter scheint in diesen Minuten nach 22 Uhr seinen Höhepunkt zu erreichen. Beim Mann auf der Richterbank färbt sich das Gesicht rot. Unterdrückte Wut? Es liege in der Hand des Verteidigers, ob er nun die Entscheidung zum Beweisantrag verkünden könne oder die Verhandlung abgebrochen werden soll. Der Gegenspieler an der Verteidigerbank legt seine gefalteten Hände an den Mund - und schweigt. Der beisitzende Richter zur Rechten neigt sich flüsternd dem Vorsitzenden Richter zu, der befolgt dessen Rat: Man zieht sich kurz zur Beratung zurück. 

22.08 Uhr. Die Kammer kehrt zurück. Es ist der Vorsitzende Richter, der das letzte Wort spricht: "Allen einen guten Nachhauseweg!" 

(Die Erstfassung wurde um 0.35 Uhr mit Bildern und Korrekturen versehen)
 

hud

 
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