· | Passauer Land >> Mittwoch, 08. Juni 22
Autofahrer attackiert KlimaschutzaktivistenDie Passauer Kripo hat ihre Ermittlungen zur gestrigen Straßenblockade am Anger auf "Verdacht der gefährlichen Körperverletzung" erweitert. Ein Autofahrer hatte vor Eintreffen der Polizei zwei der fünf Klimaschutzaktivisten körperlich angegriffen. Mit der nicht angemeldeten Protestaktion - sie lief ihn mehreren Städten - will die Bewegung „Letzte Generation“ Gesellschaft und Politik aufrütteln, das Klimaziel konsequent zu verfolgen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Der rabiate Autofahrer, der offensichtlich im Stau stand, war schimpfend auf die am Boden sitzenden jungen Leute zugetreten. Er packte einen der Beteiligten, um ihn von der Fahrbahn zu zerren, entriss der Gruppe einen Rucksack und schleuderte diesen auf die Demonstrierenden zurück. Ein Bürgerblick-Pressefotograf hat diese Szenen festgehalten. Sie ereigneten sich bevor die erste Polizeistreife eintraf. Die Ermittler suchen weitere Zeugen für diesen gewalttätigen Übergriff, der sich etwa gegen 7.50 Uhr zutrug, zehn Minuten, nachdem die Straßenblockierer sich auf die Fahrbahn gesetzt hatten. Gegen die Demonstrierenden, welche die Versammlung nicht angemeldet hatten, ist neben der Ordnungswidrigkeit ein Verfahren wegen Verdachts der Nötigung oder gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angezeigt. Drei von ihnen hatten sich mit Sekundenkleber beschmierten Handflächen auf der Asphaltfahrbahn festgeklebt und leisteten später passiven Widerstand; sie ließen sich wegtragen oder wegschleifen. In Brüssel wäre nach der gestrigen Sitzung über das wohl größte Klimapaket Europas, über den Emissionshandel, abgestimmt worden. Konservative und Rechte versuchen das Pariser Klimaabkommen zu unterlaufen. "Heute mittag hat die 'fossile Allianz' das 1,5-Grad-Klimaziel beerdigt", schreibt EU-Parlamentsabgeordneter Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen. Straßenblockaden sind rechtlich gesehen eine Behinderung, aber keine Gewalttat. Die Nötigung als möglicher Straftatbestand sei nicht gegeben, wenn sich der Teilnehmer an den Vorgaben aus Karlsruhe orientiere, schrieb nach den Berliner Straßenblockaden Rechtswissenprofessor Tim Wihl in einem Online-Rechtsmagazin. Blockaden fallen demnach unter das Versammlungsgesetz, sind also geschützt von der Meinungsfreiheit. "Denn rein geistig müssen Demos nicht sein – es geht gerade auch um physische Präsenz, das `Bezeugen` durch den Körpereinsatz", zitiert Wihl das Bundesverfassungsgericht. Blockaden seien in aller Regel - im Gegensatz zu manchen Aufmärschen - friedlicher Natur. Um Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu wahren, haben die Verfassungsrichter zudem dem Klimaschutz hohe Priorität, Verfassungsrang eingeräumt. hud
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