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| Bayern >> Freitag, 20. November 20Verhängnisvolle Provokation eines CoronarebellenDie Ordnungsbehörden lassen gerade prüfen, inwieweit sich einer der führenden "Querdenker" der Region strafbar gemacht hat. Verstöße gegen Anordnungen des Seuchenschutzgesetzes werden in den meisten Fällen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Bußgelder sind bekannt: 250 Euro drohen beispielsweise Akteuren, die gegen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum oder Zuhause, bei einer „Corona-Party“, verstoßen oder an bestimmten Orten den verpflichtenden Mund-Nasenschutz nicht tragen. Kann die Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden? Ein Staatsanwalt erklärt auf Anfrage: Der Fall beschäftigte die Ankläger erst dann, wenn der Betroffene sich durch wiederholte Verstöße unbelehrbar zeigt oder die Ordnungswidrigkeiten mit anderen Straftaten einhergehen: Der Maskenverweigerer tritt gegenüber Polizeibeamten mit Beleidigungen oder körperlichen Widerstand auf oder ein positiv Getesteter gefährdet vorsätzlich oder wissentlich die Gesundheit anderer. Der konkrete Fall ist brisant. „In dieser Angelegenheit hat… Der Beitrag wird exklusiv vorab unseren BBplus- und Premium-Abonnierenden bereit gestellt.
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