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Amtsgericht Passau: Pfarrer schweigt vor GerichtPassau - Er streitet bisher alles ab und schweigt vor Gericht. Sein Verteidiger aus München will mit juristischen Tricks den Prozess platzen lassen. Seit heute muss sich ein 48-jähriger Pfarrer aus dem Landkreis Passau wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Amtsrichter verantworten. Laut Anklage hat der Geistliche in den Jahren 1999 bis 2001 drei damals unter vierzehn Jahre alte Mädchen beim Flötenunterricht im Pfarrhaus sexuell missbraucht: Die Schülerinnen mussten sich auf seinen Schoß setzen, wurden von ihm gestreichelt und geküsst. Der Angeklagte habe dies getan, um sich sexuell zu erregen, erklärt der Staatsanwalt. Insgesamt geht es um 121 Übergriffe. Der katholische Priester wird von zwei Anwälten, darunter einem Münchner Juristen, vertreten. Dieser sorgte bereits zum Prozessauftakt mit seinen Anträgen für mehrere Unterbrechungen der Verhandlungen. Seiner Meinung nach sollten die drei Zeuginnen vor ihrer Aussage einem Glaubwürdigkeitsgutachten unterzogen werden. Die Detailtreue ihrer Schilderungen sei nach mehr als zehn Jahren ungewöhnlich; zudem würden alle ihre seelischen Störungen diesen angeblichen Übergriffen angelastet (zwei von ihnen wurden „Ritzer“, eine litt an Magersucht). Der Verteidiger vermutet ein Komplott: Die Anwältin, welche die drei Opfer in der Nebenklage vertritt, ist Funktionärin des Weißen Rings und zufällig die Ehefrau eines Amtsrichters. Dieser Richter sollte den Prozess ursprünglich führen. Wegen Befangenheit fand ein Wechsel statt. Der Amtsrichter stellte die Anträge der Verteidigung zurück, will die Aussagen der Opfer abwarten. Sie finden auf Antrag der Nebenklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auf Empfehlung seines Münchner Anwalts wollte sich der Pfarrer im Gericht weder zu den Vorwürfen noch zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern. Er verfolgte das Verfahren gefasst und mit offenbar innerer Ruhe. Seit 2006 ist er vom Dienst suspendiert. Der Zuschauerraum ist voll besetzt (ca. 25 Plätze), darunter Kirchenvertreter und Bekannte des Angeklagten, aber auch Angehörige der Opfer.
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