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Lokalmagazin Bürgerblick >> Montag, 26. April 10

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Sie kennen sich seit Jahren persönlich: Florian Silbereisen, hier 2004 im Interview mit Bürgerblick-Herausgeber Hubert Denk. (Photo: Tim Lilling für mediendenk)
Medienklage

Silbereisen will Bürgerblick bestrafen - wieder abgeblitzt

Passau/ Hamburg – Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Medienstreit zwischen dem TV-Moderator Florian Silbereisen (28, "Feste der Volksmusik") und dem Passauer Lokalmagazin Bürgerblick entschieden: Auch in zweiter Instanz wurde ein Bestrafungsantrag des Künstlers gegen den Herausgeber des Blattes abgelehnt.

Die Hamburger Promi-Kanzlei von Dr. Matthias Prinz verfolgt im Auftrag von Silbereisen seit November 2009 das unabhängige niederbayerische Monatsblättchen gerichtlich. Es geht um eine Online-Meldung, welche Silbereisen missbilligte und unterbinden wollte, und um angebliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Das Landgericht Hamburg erließ auf Antrag eine einstweilige Verfügung gegen Bürgerblick.

Bürgerblick-Medienanwalt Dr. Klaus Rehbock, vertritt die Auffassung, dass der prominente Moderator nicht nach Gutdünken über die Medien bestimmen kann („Die positive Berichterstattung wird geduldet, die negative angeprangert“). Deshalb weigert sich der Bürgerblick-Herausgeber bis heute, die kostenpflichtige Abmahnung zu unterzeichnen.

In der Hauptsache ist das Verfahren noch nicht entschieden.

Es kam zu einem weiteren gerichtlichen Schauplatz: Weil nach Ansicht der Kanzlei Prinz das Lokalmagazin Bürgerblick nach der einstweiligen Verfügung „verhöhnend“ reagierte und weiter berichtete, wurde ein Bestrafungsantrag durch die Instanzen getrieben. Diesem mochten die Hamburger Gerichte nicht folgen.

In Journalistenkreisen wird der Fall mittlerweile als „Medienposse“ gesehen: Der Passauer Volksmusikmoderator zieht einen Passauer Journalisten in Hamburg vor Gericht, weil er sich dort bessere Chancen verspricht. Die Kosten erhöht es auf alle Fälle.

 
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