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Freyunger Verbrechen: Lässt Verteidigung Mordprozess platzen?Deggendorf/ Passau/ Freyung - Im neu aufgerollten Mordprozess um einen verurteilten Täter, der die Mutter seines Kindes getötet hat, ist am zweiten Verhandlungstag zu einem Konflikt, einem mutmaßlichen Kräftemessen zwischen Strafverteidigern und dem Vorsitzenden Richter gekommen. Platzt das Verfahren wegen eines Befangenheitsantrags? Der Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke, für seine bestimmende und akribische Art bekannt, hatte beantragt, eine 28-jährige Zeugin, die als Minderjährige mit dem Angeklagten ein Verhältnis hatte, unter Ausschluss zu Öffentlichkeit zu anzuhören. Es könnten intime Details zur Sprache kommen, weshalb sein Mandant zu schützen sei. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutierte die Kammer, ob Putzkes Antrag begründet sei. Um hinterher festzustellen, dass diese Diskussion öffentlich hätte stattfinden müssen. Putzke erweiterte seinen Antrag entsprechend und das Gericht zog sich erneut zur Beratung zurück. Beschluss: kein Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Reaktion des Strafverteidigers kam prompt: Putzke beantragte eine einstündige Pause, um einen „unaufschiebbaren Antrag“ zu stellen. Es kam, wie vermutet, zu einem Befangenheitsantrag. Über diesen wiederum müsste eine andere Kammer entscheiden. Es könnte das Ende dieses Verfahrens bedeuten.
Bevor Putzkes Kollege in der Verteidigung, Thomas Krimmel, den mehrseitigen Befangenheitsantrag und dessen Begründung verlas, wurde das Gericht aus Sicht des Beobachters erneut brüskiert: Die Mitglieder des Schwurgerichts, die nach Ablauf der Stunde wieder eingetreten waren, mussten fast zehn Minuten lang auf die Strafverteidiger warten*. Peinliche Stille im Saal. Der Vorsitzende Richter ließ über die Lautsprecheranlage ausrufen, dass die Verteidiger der Verhandlung beitreten sollen. Keine Reaktion. In dem Moment, als er seinen Aufruf wiederholte und das Fernbleiben zu Protokoll nehmen wollte, öffnete sich die Tür und Putzke und Krimmel traten ein. Letzterer unterstellte in seinem Vortrag dem Gericht, dass es Entscheidungen in "Willkür", gegen die Rechtsordnung fällen würde.
*In der ersten Fassung hieß es, die Strafverteidiger hätten "unvermittelt" wieder den Saal verlassen, als die Mitglieder des Schwurgerichts nach Ablauf der Stunde eingetreten waren. Die Chronologie wurde geprüft und richtig gestellt, nachdem die Strafverteidiger am 25. April mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung die Redaktion überraschten. Es wurde mit einer Strafanzeige wegen "übler Nachrede" gedroht.
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