· | Lokalmagazin Bürgerblick >> Mittwoch, 01. April 09
CSU-Verkehrsexperte Scheuer ignoriert Handyverbot am SteuerAls „gläserner Bundestagsabgeordneter“ will der Passauer Andreas Scheuer (CSU) vor allem die jungen Leute ansprechen. Mit der Handykamera dokumentiert er seinen politischen Alltag und stellt die kleinen Videoschnipsel ins Netz. Pikant: Beinahe hätte Scheuer, der in Berlin auch im Verkehrsausschuss sitzt, der innovative Auftritt ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg eingebracht. Er filmte sich mit der Handykamera selbst am Steuer und verstieß gegen die Straßenverkehrsordnung! Den Streifen stellte er für alle sichtbar ins Netz. „Der Gesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht, um die Unfallgefahr durch abgelenkte Autofahrer zu vermindern“, sagt der Passauer Polizeisprecher Johann Baumgartner. Er ist über das Video etwas verwundert. Es sei in jeglicher Art verboten, am Steuer eines Wagens ein Handy zu bedienen. So gesehen gibt der CSU-Politiker ein denkbar schlechtes Vorbild. Die leichtsinnige Szene, die sich „Scheuer MdB 2.0 – Fahrt zum Flughafen“ nennt: Um 7.31 Uhr, bei der Fahrt von Passau zum Flughafen nach München, auf der A 92, erzählt er den „lieben Internetnutzern“, dass sein Wecker um 6.30 Uhr geklingelt hat, er seit einer halben Stunde unterwegs sei und warum es für ihn so wichtig ist, die Frühmaschine nach Berlin zu erreichen. (siehe auch aktuellen Bürgerblick). Erst filmt er sein Navigationsgerät und dann sein Gesicht, immer wieder geht sein Blick von der Straße weg zur Kamera! Zwei Minuten und vier Sekunden erleben wir den redseligen Autobahnfahrer. Im Hintergrund huscht die Landschaft vorbei. Scheuer bekennt sich zu dem heiklen Video (bisher 350 Zuschauer): „Gleich nach der Veröffentlichung hat mich ein Internetbenutzer angeschrieben: ob das keinen Ärger mit der Polizei gibt?“ Er habe daraus gelernt. „Seitdem fahre ich immer auf einen Parkplatz.“ Er drehte danach keine Szenen mehr aus einem fahrenden Auto. „Das Video habe ich bewußt nicht herausgenommen, weil ich zu meinem Internet-Projekt stehe“, sagt er. Es sei eines seiner ersten Filmchen gewesen. Das ist jetzt sein Glück. Solche Ordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten. Die Aufzeichnung stammt vom 2. Dezember 2008. Polizeibeamte in Passau, die den Streifen begutachten, schütteln den Kopf. „Ich kann nicht verstehen, warum man so etwas macht. Es gibt doch genug andere Möglichkeiten, um Wähler anzusprechen“, sagt ein Verkehrspolizist. Für alle als Warnung, wie streng Richter es sehen: Das Oberlandesgericht Hamm verhängte gegen einen Autofahrer eine Geldbuße, nur weil er das Handy während der Fahrt aufnahm, um vom Display die Uhrzeit abzulesen. Der Wortlaut im Paragraph 23 der StVO: „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist". Stellungnahme Andreas Scheuer (vom Autobahnparkplatz aus) ______________________
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