Passau/ Rom - Der Passauer Diözesanbischof Wilhelm Schraml kann nicht in Ruhestand gehen, wenn er am 26. Juni sein 75. Lebensjahr erreicht hat. Sein Rücktrittsgesuch an den Papst, so gab er heute bekannt, wurde abgelehnt.
„Ein Diözesanbischof“, so sagt es das Kirchenrecht, „der das 75. Lebensjahr vollendet hat, ist gebeten, seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten, der nach Abwägung aller Umstände entscheiden wird“. Bischof Schraml hat dementsprechend gehandelt und noch im alten Jahr sein Rücktrittsangebot eingereicht.
„Dass Papst Benedikt XVI. es nicht angenommen hat, darf man als Anerkennung des bischöflichen Wirkens von Wilhelm Schraml durch den Heiligen Vater sehen und als ermutigenden Zuspruch“, sagt der Pressesprecher der Diözese, Wolfgang Duschl.
Wilhelm Schraml bleibt im Amt Passau bis der Papst zu gegebener Zeit neu entscheidet. Der gebürtige Oberpfälzer wurde 2001 der 84. Bischof des Bistums.