Di, 07. Sep 2010

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ZWEI TOTE HANDWERKER AM BAHNGLEIS

Stromtragödie: Freispruch für Passauer Malerchef

Passau/ Hamburg/ Frankfurt – Bleibt der tragische Stromtod von zwei Familienvätern für immer ungesühnt?

Der 32-jährige Juniorchef eines Malerunternehmens wurde heute vom Amtsrichter freigesprochen. Die Staatsanwältin und die Nebenklage hatten ihm fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil er die Handwerker beim Einsatz an einer Bahnlinie über die Gefahren der Hochspannungsleitungen nicht vorschriftsmäßig aufgeklärt hatte.

„Es kann nicht sein, dass zwei Tote am Bahngleis liegen und kein Mensch sagt, ich bin da verantwortlich. Das ist an sich schon ein Widersinn“, ärgerte sich der Richter bei der Beweisaufnahme.

Der Firmenchef musste sich zwar vorhalten lassen, dass er nicht – wie vorgeschrieben – die Gefahrenlage an dieser besonderen Baustelle vorab analysiert und schriftlich dokumentiert hatte. Bei einem ähnlich brisanten Auftrag an einem Stromkraftwerk, so wurde von mehreren Zeugen bestätigt, hatten die Maler und Gerüstbauer eine einstündige Einweisung bekommen.

Als ein Sachverständiger der Regierung in den Zeugenstand trat, kehrte sich das Blatt zu Gunsten des Angeklagten: Saß hier nur das schwächste Glied der Kette? "Kein Handwerksbetrieb hätte auf diesem riskanten Bahngelände ohne Einweisung arbeiten dürfen", betonte der Arbeitsschutzexperte. Das Versäumnis liege eindeutig auf höherer Ebene. Namentlich wurde die ECE-Projektleitung in Hamburg genannt, die sich in einem sogenannten Gestattungsvertrag mit der Bahn zur Erfüllung von Sicherheitsauflagen und entsprechenden Einweisungen verpflichtet habe. Genauso der von ECE beauftragte Generalunternehmer. Dessen Vertreter kam mit einem Rechtsbeistand in den Zeugenstand, verweigerte bei heiklen Fragen die Aussage, um sich nicht selbst belasten zu müssen.

Beim Verputzen einer Stützmauer der Großbaustelle ECE-Einkaufscenter in der Nähe des Hauptbahnhofs waren die beiden Familienväter (41 und 48 Jahre alt) im Juli 2008 mit ihrem fahrbaren Gerüst zu nahe an eine 15.000-Volt-Leitung geraten und verbrannt.

Die Angehörigen und die Staatsanwältin wollen nun beraten, ob sie in Berufung gehen. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass nach dieser Verhandlung weitere Ermittlungen gegen die Bauherren und deren Beauftragte geführt werden.

Die Verputzarbeiten an der Begrenzungsmauer zur Bahn waren der beim Innenausbau beschäftigten Passauer Firma zusätzlich übertragen worden. Verantwortlichkeiten wurden dafür schriftlich offenbar nicht extra festgelegt. Es musste wie immer am Bau schnell gehen. Ein mobiles Gerüst auf Rollen wurde gewählt. Erst nach dem Unglück wurde die sichere, aber aufwändigere Variante eingesetzt: ein festmontiertes Gerüst.

Trügerischer Schein der Sicherheit

Der Arbeitsbereich und das Umfeld des befestigten Fahrstreifens neben der Bahnlinie wirktennoffenbar auf alle Beteiligten ungefährlich: Eine Leitplanke und rot-weiße Warnstangen markierten deutlich die Grenze zu den Bahngleisen, die für jeden erkennbaren Oberleitungen waren nahezu zehn Meter entfernt. Zum tödlichen Verhängnis wurde ein Spanndraht an einem Außenmast. Weil er mit Gewichten beschwert wie ein Zugseil aussah, hatte niemand ihn für stromführend gehalten. Weder der Sicherheitsbeauftragte der Malerfirma beim Augenschein, noch der Juniorchef, noch die dort arbeitenden Handwerker. Die Arbeiten neben den 15.000-Volt-Drähten wurde mit einer Arglosigkeit durchgeführt, als gelte es ein Wohnzimmer zu streichen.

Bericht der PNP

 

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