Freyung/ Waldkirchen - Freispruch für einen jungen Fahranfänger, der sein Gewissen vielleicht ein Leben lang nicht beruhigen kann: „War ich schuld am Tod dieser vier Mädchen?“
Vier junge Mädchen sind tot und ein 19-jähriger Autofahrer wird vor dem Amtsgericht zu Verantwortung gezogen. Ein Strafprozess voller Tragik und Tränen. Im Zuschauerraum die Angehörigen der Opfer, auf der Zeugenbank die Überlebenden und auf der Anklagebank ein Häufchen Elend: Ein schlanker Kerl mit geröteten Augen, ein 19-jähriger Kochlehrling ohne Vorstrafen und Tadel; die rasierten Haarmuster an seinen Schläfen, das Piercing im Ohr passen irgendwie nicht zu seiner unendlichen Traurigkeit.
Reden will er nicht, kann er nicht. „Er ist derart überfordert, dass er keine Angaben machen kann“, nimmt ihn seine Verteidiger vor den Fragen des Richters in Schutz. Seine Mutter sitzt neben ihm, legt tröstend den Arm um ihn, wenn er mit den Tränen kämpft. Als ein Projektor die Unfallbilder des Gutachters an die Wand wirft, als der Mann von der Jugendgerichtshilfe von seinen Bemühungen berichtet, mit den Familien der Toten ins Reine zu kommen, als die 49-jährige Berufskollegin, eine Krankenhausköchin, sich mit Krücken in den Zeugenstand schleppt, eine Überlebende der schrecklichen Unfalltragödie.
Die Vorwürfe des Staatsanwaltes klingen in der Anklageschrift noch entsetzlich: Fahrlässige Tötung in vier Fällen, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung im Straßenverkehr.
Der Gutachter hatte alle Parameter genommen, die für den Angeklagten günstig sprechen. Dass er zum Beispiel an der Stelle den Wagen der vier Freundinnen überholte, als die Sicht vor der langegezogenen Kurve am besten war: 330 Meter, aber mindestens 450 wären notwendig gewesen. Dass das vorausfahrende Fahrzeug nur Tempo 70 fuhr. Trotzdem kommt er zu dem Schluss: „Ein gefahrloses Überholen war in keinem Fall möglich“. Aber die wichtigste Frage lässt sich mit wissenschaftlicher Theorie nicht klären,: Ob ausschließlich sein Manöver, sein vielleicht zu schnelles Einscheren wegen des plötzlich herannahenden Gegenverkehrs, der Auslöser war, dass der überholte Wagen zu weit nach rechts auswich. Es kam zum einem Fahrfehler, vor dem keiner gefeit ist, der mit seinen rechten Rädern plötzlich aufs Bankett gerät. Vor Schreck wird das Lenkrad gerne zu weit nach links gerissen. Wenn das eingeschlagene rechte Rad wieder festen Boden berührt, bricht das Fahrzeug unweigerlich aus und stellt sich quer.
Der herannahende Mazda der Krankenhausköchin, herunter gebremst auf knapp 40 km/h, rammt frontal die empfindliche rechte Breitseite des schleudernden Fiat Brava. Er wird in zwei Teile gerissen, geht in Flammen auf. Zwei der Mädchen werden hinausgeschleudert, zwei eingeklemmt. Für alle vier endet diese Kollision tödlich.
Der Kochlehrling sieht das Unglück im Rückspiegel. Entsetzt bleibt er stehen und stößt seinen Wagen zurück. Die Polizeibeamten finden ihn und seine 14-jährige Begleiter betroffen und verstört am Fahrzeug vor. „Ich habe ihnen gewunken, als wir überholt haben, aber sie haben mich nicht gesehen, keine hat reagiert“, sagte die Schülerin später als Zeugin aus. Bevor der Thomas in den zweiten Gang schaltete und Gas gab, habe der Tacho 70 gezeigt. „Von dem herannahenden Mazda habe ich gar nichts gesehen“, sagt sie. Dann weint sie auch und wird vom Zeugenbeistand, der Mama getröstet.
Die Mazda-Fahrerin, die wegen eines schlecht heilenden Splitterbruchs an Krücken geht, fünf Wochen im Krankenhaus verbrachte und einen folgenschweren Darmriss erlitt hat, sagt als Zeugin aus, dass die vier Scheinwerfer, die sie plötzlich nebeneinander sah, noch mindestens 100 Meter weg waren. Aber mehr kann sie vom Unfall nicht schildern, sie sagt, sie habe einen „Filmriss“,kann sich erst wieder erinnern, als siedie Helfer ansprachen. Sie konnte schwer verletzt aus dem Wagen befreit werden, bevor die Flammen übergriffen.
Die teilweise emotional sehr bewegende Beweisaufnahme hat den Staatsanwalt schließlich davon überzeugt, dass ein hundertprozentiger Zusammenhang zwischen dem Überholmanöver und der tödlichen Schleuderfahrt der Mädchen nicht herzustellen ist. Er zieht seine schweren Vorwürf zurück und sieht nur mehr eine „Verkehrsordnungswidrigkeit wegen gefährlichen Überholens“.
Selbst für ein Schlusswort ist der junge Angeklagte nicht in der Lage. „Das wir nie erfahren werden, wie es wirklich war, ist für die betroffenen Familien genau so bitter wie für ihn“, sagt seine Verteidigerin.
45 Minuten später urteilt das Jugendschöffengericht: Freispruch!