Passau/ Hamburg – Thomas Wulff, Hamburger Mitglied im NPD-Vorstand und Führungsfigur der deutschen Neonaziszene, sitzt am 3. März auf der Anklagebank des Landgerichts Passau. Ein Berufungsprozess: Er will Freispruch, der Staatsanwalt Gefängnis. Es geht um die verbotene Verwendung einer Hakenkreuzfahne bei einer Beerdigung im Juli 2008.
Wullff wurde vor dem Passauer Amtsgericht im Juni 2009 zu einer Geldstrafe verurteilt. Die verbotene Grabbeigabe führte nach der Beisetzung zur einer kurzzeitigen Festnahme Wulffs und zu Ausschreitungen mit weiteren 18 Festnahmen.
Einsatzleiter war damals Polizei Alois Mannichl. Die rechte Szene sprach von "Störung der Totenruhe", weil die Staatsanwaltschaft das Grab wenige Tage wieder öffnen ließ, um die Fahne als Beweismittel sicherzustellen. Der Vorfall gilt auch als mögliches Motiv für das Messerattentat auf Mannichl.
Der ursprüngliche Termin der Berufungsverhandlung musste im November 2009 verschoben werden, weil Wulffs Anwalt, NPD-Vize Jürgen Rieger, einen plötzlichen Herztod erlitt. Der angeklagte Neonazi tritt nun offenbar ohne Verteidiger auf.