Passau - Spazierengehen, Pfeifen und Klatschen im Wald. Wegen dieser „störenden“ Eingriffe in das Jagdrecht handelte sich eine auf dem niederbayerischen Land wohnende Katzenliebhaberin einen Bußgeldbescheid über 630 Euro ein. Sie legte Widerspruch ein und hatte heute in der ersten Runde vor dem Amtsgericht Passau ziemlich gute Karten.
Die Jäger hatten das Landratsamt Passau eingeschaltet, weil die besagte Dame ihnen offensichtlich mit allen Mitteln die Jagd vermiesen will: Sie wiederum beklagt, dass ihr innerhalb von zweieinhalb Jahren sechs Katzen erschossen worden seien. Das Jagdrevier, so muss man wissen, liegt direkt vor ihrer Haustür. Jenseits der 300-Meter-Zone von Wohnbebauungen gibt es für Jäger keine Beschränkungen. „Nach dem Jagdgesetz, das bekanntlich von Göring aus dem Jahr 1934 stammt, ist der Abschuss von Haustieren in Deutschland völlig legal“, warf die Beklagte, eine in Frankreich geborene Dolmetscherin, höchst empört in die Waagschale des Verfahrens.
Die Vertreter des Landratsamtes, die ihr allen Ernstes vorgeschlagen hatten, sie könne doch ihre Katzen durch einen Rund-um-die-Uhr-Hausarrest schützen, saßen auf der Klägerbank. Sie legten dem Gericht 16 Verstöße samt detailliertem Kartenmaterial und Tatortbeschreibung vor und haben den empfindlichen Bußgeldbescheid erlassen.Die Beklagte, die sich in ihrer Einstellung zum Tierschutz angegriffen fühlt, legte Einspruch ein. "Ich mache die Waldspaziergänge nur, um meine Katzen zu rufen und sie vor dem Abschuss zu schützen", beteuerte sie. "Husch, husch!"-Rufe, wie sie ihr die Behörde unterstelle, seien völlig absurd: ihre französische Zunge könne diese Laute schwerlich aussprechen.
Der erste Termin vor dem Passauer Amtsrichter ging für die von den Grünröcken ungeliebte Waldspaziergängerin fast erfolgreich aus: Der Richter wollte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse einstellen, weil nach der Beweisaufnahme in mindestens 15 der 16 Fälle an strafbaren Verfehlungen nichts zu erkennen war. „Der Abschuss eines Wildes muss mit Vorsatz vereitelt werden“, brachte der Vorsitzende seine Rechtsauffassung auf den Punkt. Keiner der Zeugen aus der Jägerschaft konnte glaubhaft machen, dass er tatsächlich ein Tier vor der Flinte hatte, als die lästige Katzenfreundin auftauchte und das Wild scheu machte.
Lediglich ein junger Jäger, der Sohn des betroffenen Jagdpächters, erinnerte sich dann daran, einen solchen Vorfall protokolliert zu haben. Die schriftlichen Aufzeichnungen dazu, so beteuerte er, würden zuhause liegen.
Zur Einstellung des Verfahrens kam es vor allem deshalb nicht, weil die Beamtin vom Landratsamt die Rechtsaufassung des Richters nicht teilen mochte. Sie sind den tatbestand auch erfüllt, wenn die "Jagdausübung zum Erliegen kommen". Außerdem wäre es nicht in ihrem Sinne, wenn sich die Beklagte nach diesem Prozess als Siegerin feiern könnte, tat sie unverblümt kund. Das Medienecho war eingeläutet, weil die lokale Sonntagszeitung der Katzendame im Vorfeld bereits wohlwollend einen Platz auf der Titelseite eingeräumt hatte.
In einer Woche wird somit die Aussage des jungen Jägers, der seine Aufzeichnungen mitbringen will, entscheiden, ob der Katzenfreundin strafrechtlich was angehängt werden kann.
Ansonsten bleibt der Fall eine harte Nuss fürs Zivilgericht: Dort wollen die Jäger die Waldspaziergänge der tierfreundlichen Anwohnerin tatsächlich verbieten lassen.