Fr, 30. Jul 2010

Hintergrund >> Freitag, 02. Januar 09

FALL MANNICHL

Regensburger Richter erlauben Aufmarsch der Neonazis

Der Aufmarsch der Neonazis in Passau darf morgen stattfinden! Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Regensburg ging kurz vor 12 Uhr mittag per Fax beim Ordnungsamt der Stadt Passau ein. Der OB hat nun das  Verwaltungsgerichtshof in München eingeschaltet. Der Senat in München tagt gerade über die Beschwerde der Stadt, die gegen 16 Uhr einging.

Drei Berufsrichter in Regensburg haben entschieden, ob und unter welchen Auflagen der Aufmarsch der Rechten in Passau morgen stattfinden kann oder nicht.

Die Stadt Passau hatte ein Verbot ausgesprochen, der Veranstalter der Rechtsextremen, der militante Neonazi Christian Worch aus Hamburg, dagegen geklagt.

Die Versammlungsfreiheit wird in Deutschland als hohes Gut eingestuft. Nur wenn die öffentliche Sicherheit oder die der Teilnehmer erkennbar gefährdet ist, können Verbote ausgesprochen werden. Oder, wenn Gedenkstätten oder Opfer des Nationalsozialismus entwürdigt werden.

Die Stadt Passau zielte in ihrem Verbot auf moralische Grundsätze ab: Die Demo sei geeignet, das Opfer eines Verbrechens zu verhöhnen – den von einem mutmaßlichen Neonazi attackierten Polizeichef Alois Mannichl.

Mit einem Massenaufmarsch wollen nun die Passauer Bürger ihre Straßen verstopfen und den Zug der Rechten durch die Stadt blockieren. Das erinnert an die Zustände der 90er Jahre, in denen die Bürger – vergeblich – sich gegen den Einzug von NPD und DVU in die mittlerweile abgerissene Nibelungenhalle zur Wehr setzten.

 

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