Fr, 30. Jul 2010

Report >> Sonntag, 01. April 07

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Meisterschüler Stefan G. (23) fordert sein Prüfungsgeld zurück.
BESCHWERDEBRIEF

Handwerkskammer im Zwielicht: Mogelei bei Meisterprüfung?

Ein ungewöhnlicher Brief bringt die Chefs der Handwerkskammer Niederbayern–Oberpfalz in die Bredouille: Der Vilshofener Meisterschüler Stefan G. (23) fordert vom Hauptgeschäftsführer Toni Hinterdobler 5 .600 Euro Prüfungsgebühren zurück, weil es bei der Meisterprüfung angeblich nicht mit rechten Dingen zuging. Ein Prüfungsleiter habe durch Unterschleif einer Kandidatin zu Bestnoten verholfen.

Maler Stefan (23) war im November 2006 mit 27 Mitbewerbern zur Meisterprüfung in Regensburg angetreten. Zu den praktischen Aufgaben gehörte es eine Autotür, eine Kaminverkleidung und ein Tischen zu lackieren.

Wie Stefan, der mit den Noten 2 und 3 abschnitt, später den Verantwortlichen der Handwerkskammer in Passau berichtete, habe Ausbilder Stefan Sch. vor allem einer attraktiven Meisterschülerin aus Straubing um die 30 unter die Arme gegriffen. „Ihr misslang die Lackierung einer Autotür derart, dass die gesamte Prüfung als „nicht bestanden“ hätte gewertet müssen“, sagt der junge Vilshofener. Der Prüfungsleiter habe mit der Schülerin die Tür dann absichtlich fallen lassen, damit sie die Aufgabe wiederholen kann. Auch bei Tischchen und bei Kamin griff er laut Stefan zum Pinsel.

„Solcher Unterschleif würde bei Prüfungen in Schulen und Universitäten schwer bestraft.“, ärgert sich Stefans Mutter, eine Gymnasiallehrerin. Wenn Prüflinge erwischt werden, fallen sie durch. Wenn Prüfer mitwirken, droht Ihnen ein Disziplinarverfahren.

 „Gerade bei Meisterprüfungen sollten die Maßstäbe besonders hoch und streng sein“, sagt der Passauer Rechtsanwalt Sebastian Kahlert. Sie berechtigen einen eigenen Betrieb zu führen, Lehrlinge auszubilden und qualifizieren für ein weiterführendes Studium.

Der Jurist vertritt den Maler, dessen Beschwerde in zwei Anhörungen diskutiert und dann von der Kammer nicht gerade zimperlich nieder geschlagen wurde : „Es trifft zu, dass der Beschwerdeführer informiert wurde, dass gegebenenfalls der Straftatbestand der Verleumdung erfüllt sein könnte“, heißt es von Kammersprecher Gerhard Heegen.

Liegt Unterschleif vor? Heegen: „Der Ausbilder Schweele erklärt, dass er – außer kleinen Hilfestellungen und Handlangerdiensten, die jedoch keinen Einfluss auf das Ergebnis einzelner Prüfungsteile hatten – keine zusätzlichen Hilfestellungen durchgeführt habe.“

Auf die Frage, ob es stimmt, dass die betroffene Kandidatin in Theorie und Praxis mit einer Eins benotet wurde, verweist die Kammer auf den Datenschutz. Im Anhang schickte Sie die Richtlinien zur Meisterprüfung. Darin steht, dass ein Prüfling der eine Täuschungshandlung (unerlaubte Arbeits- und Hilfsmittel) begeht, disqualifiziert werden kann. Über unerlaubte Einflussnahme des Prüfungsleiters besagt sie nichts.

Stefan Gibis, der wie sein Vater und Malermeister (53) der Meinung ist, dass hier grundlegende Werte des Handwerks verletzt werden, überlegt sogar, die Verleihung der Meisterbriefe am 20. April zu boykottieren. „Wenn andere diese Urkunde durch Unterschleif erhalten, dann waren für mich jahrelanger Fleiß und finanzieller Aufwand umsonst und der Brief ist eigentlich nichts wert.“

Auch die betroffene Meisterschülerin meldet sich heute zu Wort: "Herr Sch. hat jedem geholfen, der ihn darum gebeten hat. Ich glaube Stefan ist nur neidisch auf meine Noten".

 

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